Alles zur Baugenehmigung für Pergolas in Deutschland

Letztes Update: 28.04.24

 

Der Traum von einer eigenen kleinen Oase im Freien, wo man die Natur genießen und dem Alltagsstress entfliehen kann, wird oft durch den Bau einer Pergola verwirklicht. Bevor man sich jedoch dieser Idylle hingibt, ist es entscheidend, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. In Deutschland variiert die Notwendigkeit einer Baugenehmigung für Pergolas je nach Bundesland, Größe und Standort, was eine sorgfältige Planung erfordert.

In diesem Artikel befassen wir uns mit der Frage, was die besten Pergolas ausmacht, ob für eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung eine Strafe anfällt, was generell für die einzelnen Bundesländer gilt, wenn es um die Baugenehmigung einer Pergola geht und was Sie sonst noch zum Thema wissen müssen.

 

Was ist eine Pergola?

Eine Pergola ist eine Freiluftstruktur, die oft aus Holz oder Metall besteht und dazu dient, einen halb überdachten Raum im Garten oder auf der Terrasse zu schaffen. Im Gegensatz zu Pavillons, die in der Regel komplett überdacht sind und als separate Gartenhäuser dienen, bietet eine Pergola mit ihrem Gitterdach und offenen Seiten ein luftigeres Ambiente, das dennoch Schutz vor der direkten Sonneneinstrahlung bietet. Anders als bei klassischen Terrassenüberdachungen, die direkt an das Haus angebaut und oft vollständig geschlossen sind, zeichnet sich eine Pergola durch ihre Flexibilität in Design und Standort aus, was sie zu einer beliebten Wahl für Gartenliebhaber macht. 

 

Zubehör für Pergolas machen den Unterschied

Die Gestaltung der idealen Pergola hängt von Ihren persönlichen Präferenzen, dem verfügbaren Platz und dem Budget ab. Es gibt eine Vielzahl von Modellen auf dem Markt, von einfachen Holzkonstruktionen bis hin zu modernen Aluminium-Pergolas mit integrierter Beleuchtung und Wetterschutz. Es lohnt sich, Testberichte und Kundenbewertungen zu lesen, um eine ideale Gestaltung zu erreichen und die Wohlfühl-Oase in Ihrem Garten zu verwirklichen. Passendes Zubehör wie Gartenmöbel, eine passende Beleuchtung im Garten sowie Rankpflanzen, große Blumentöpfe und mehr können das Ambiente einer Pergola zusätzlich aufwerten. Hier geht’s zum Gartenstühle-Test.

 

Rechtliche Grundlagen für eine Pergola-Baugenehmigung

In Deutschland unterliegen Baumaßnahmen grundsätzlich der Baugenehmigungspflicht, um Sicherheit, Ordnung und städtebauliche Ästhetik zu gewährleisten. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen kleinere Bauvorhaben verfahrensfrei sind, d.h., sie benötigen keine formelle Baugenehmigung, müssen aber dennoch den lokalen Bauvorschriften entsprechen. Die spezifischen Anforderungen können je nach Bundesland stark variieren, was eine genaue Prüfung der lokalen Bauordnungen erforderlich macht.

Eine einfache Zeichnung reich für einen Bauantrag nicht aus.

Baugenehmigung für Pergolas

Ob eine Pergola eine Baugenehmigung benötigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe, Höhe, dem Standort (Abstand zu Grenzen und Gebäuden) und dem Bundesland, in dem sie errichtet werden soll. Generell gilt: Je größer und näher an Grenzen oder Gebäuden, desto wahrscheinlicher ist eine Genehmigungspflicht. Um sicherzugehen, sollte man sich frühzeitig mit dem lokalen Bauamt in Verbindung setzen, um die Notwendigkeit einer Baugenehmigung zu klären und den Bau im Einklang mit allen relevanten Vorschriften zu planen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Anforderungen an eine Baugenehmigung je Bundesland.

 

Kriterien für Pergola-Baugenehmigung

Da es sich bei einer Pergola nicht um ein klassisches Gebäude handelt, sondern mehr oder minder nur um ein Dach auf tragenden Pfosten, ist nicht immer eine Baugenehmigung erforderlich; es kann sich also um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handeln. Die Kriterien, ob eine Pergola-Baugenehmigung in NRW, Bayern oder einem anderen Bundesland erforderlich ist, hängen in erster Linie von der Grundfläche und der Tiefe der Pergola am Haus oder freistehend ab:

 

Bundesland Grundfläche max. Tiefe max.
Baden-Württemberg 30 m² Kein Grenzwert
Bayern 30 m² 3 Meter
Berlin 30 m² 3 Meter
Brandenburg 30 m² 4 Meter
Bremen 30 m² 3,5 Meter
Hamburg 30 m² 3 Meter
Hessen Keine Baugenehmigung erforderlich
Mecklenburg-Vorpommern 30 m² 3 Meter
Niedersachsen 30 m² Kein Grenzwert
Nordrhein-Westfalen 30 m² 4,5 Meter
Rheinland-Pfalz Keine Flächen- & Tiefengrenzwerte.
Maximal erlaubtes Volumen: 50 m³
Saarland 36 m² 3 Meter
Sachsen 30 m² 3 Meter
Sachsen-Anhalt 30 m² 3 Meter
Schleswig-Holstein 30 m² 3 Meter
Thüringen 30 m² 4 Meter

 

Neben diesen Richtlinien gibt es auch einen vorgeschriebenen Mindestabstand zum Nachbargrundstück, der in der Regel bei 3 Metern liegt. Lediglich in Bremen und Hamburg beträgt er nur zwei Meter. In Baden-Württemberg liegt er sogar nur bei 2 Metern, bzw. 2,5 Metern, wenn die Außenwände länger als 5 Meter sind.

 

Achtung: Verfahrensfrei ist nicht gleich rechtsfrei

Auch wenn für ein Bauvorhaben keine formalen Verfahren erforderlich sind, entbindet dies den Bauherrn nicht von der Einhaltung rechtlicher Bestimmungen. Selbst bei Projekten, die ohne behördliche Verfahren realisiert werden dürfen, muss der Bauherr sicherstellen, dass alle relevanten öffentlich-rechtlichen Regelungen beachtet werden. Dies umfasst unter anderem die Einhaltung von Mindestabständen und die Berücksichtigung spezifischer Anforderungen eines Bebauungsplans. 

Es liegt in der Verantwortung des Bauherrn, aktiv zu überprüfen, ob für das geplante Bauvorhaben eventuell zusätzliche Genehmigungen erforderlich sind, wie beispielsweise im Falle eines Baus nahe einem denkmalgeschützten Objekt. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich proaktiv an eine sachverständige Instanz innerhalb der Kommunalverwaltung zu wenden. Sollte sich herausstellen, dass ein Bauvorhaben ohne Verfahren den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt oder eine erforderliche Genehmigung fehlt, hat die zuständige Bauaufsicht die Befugnis, den Bau zu stoppen, die Nutzung zu untersagen oder sogar den Abriss anzuordnen.

 

Folgen fehlender Baugenehmigung

Ohne die Notwendigkeit einer Baugenehmigung bleibt eine Pergola natürlich unbeanstandet. Sollte jedoch eine erforderliche Genehmigung ausstehen, können die Auswirkungen unangenehm sein. Im Extremfall kann die Behörde den Rückbau fordern. “Schwarzbauten” unterliegen keiner Verjährungsfrist, was bedeutet, dass auch nach Jahren noch Probleme wegen einer fehlenden Genehmigung auftreten können. Die Strafen für das ungenehmigte Bauen können beträchtlich sein, auch wenn bei kleineren Bauwerken wie einer Pergola die Bußgelder tendenziell niedriger ausfallen.

Der Bußgeldkatalog in Deutschland sieht Strafen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro je nach Bundesland vor. Natürlich fällt die Strafzahlung selbst bei einer fehlenden Pergola-Baugenehmigung in Bayern nicht so hoch aus, da es sich um ein relativ kleines Bauwerk handelt. Es kann jedoch dennoch von einer Strafe von bis zu 5.000 Euro ausgegangen werden.

 

Beispiel aus dem Bußgeldkatalog für Bayern

Aus der folgenden Tabelle wird ersichtlich, dass selbst bei einer Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung eine Strafe hervorgehen kann, wenn es sich um ein Naturschutzgebiet oder ein Landschaftsschutzgebiet handelt. Das trifft auch für die meisten anderen Bundesländer zu. Prüfen Sie daher in jedem Fall immer die Rechtslage!

Tatbestand Bußgeld

(in Naturschutz-
gebieten)

Bußgeld

(in Landschafts-
schutzgebieten)

Gebäude einschließlich Hütten, Türmen und Masten aller Art unerlaubt oder untersagt errichtet, aufgestellt, angelegt oder wesentlich geändert
genehmigungsfreie Vorhaben 150 – 3.000 € 100 – 1.500 €
bis 100 m³ umbauter Raum 750 – 7.500 € 500 – 5.000 €
über 100 m³ umbauter Raum 2.500 – 50.000 € 1.500 – 50.000 €
Sonstige Gebäude, die unerlaubt errichtet oder wesentlich geändert wurden
genehmigungsfreie Vorhaben 150 – 3.000 € 100 – 1.500 €
bis 100 m³ umbauter Raum 750 – 7.500 € 500 – 5.000 €
über 100 m³ umbauter Raum 2.500 – 50.000 € 1.500 – 50.000 €

 

Möglichkeit einer nachträglichen Genehmigung

Eine nachträgliche Genehmigung ist unter bestimmten Bedingungen machbar, vorausgesetzt, die Genehmigung wäre auch vor dem Bau möglich gewesen. Wenn der Standort der Pergola grundsätzlich nicht genehmigungsfähig ist, kann auch nachträglich keine Genehmigung erteilt werden.

 

Wo kein Kläger, da kein Richter

Obwohl ohne Anklage zunächst keine Konsequenzen drohen, bietet Ihnen dies nur eingeschränkt Sicherheit. Unvorhersehbare Umstände und nachbarschaftliche Differenzen können schnell zu rechtlichen Streitigkeiten und dazu führen, dass ein Bauwerk ohne Genehmigung zur Anzeige gebracht wird. Eine Beschwerde über eine Pergola ohne Genehmigung kann entsprechend rasch zu ernsthaften Auseinandersetzungen führen – und das ein Leben lang, da es keine Verjährungsfrist gibt.

 

Schritte zur Beantragung einer Baugenehmigung

Auch wenn Sie für Ihre Pergola oder Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung zurechtkommen, sollten Sie immer bei den Behörden nachfragen. Ist doch eine Baugenehmigung erforderlich, lässt sich diese sehr einfach einholen und sie wird in den meisten Fällen auch erteilt, wenn Sie alle Kriterien einhalten.

Die Beantragung einer Baugenehmigung erfordert die Einreichung spezifischer Dokumente und Pläne bei der zuständigen Baubehörde. Dazu gehören in der Regel Lagepläne, Bauzeichnungen, Baubeschreibungen und ggf. statische Nachweise. Das ist natürlich problematisch, wenn Sie die Pergola selbst bauen möchten. Da die genauen Anforderungen je nach Bundesland und Gemeinde variieren, empfehlen wir beim Selbstbau, innerhalb der Grenzen zu bleiben, ab denen eine Baugenehmigung erforderlich wird. 

Nach der Einreichung prüft die Baubehörde die Unterlagen und erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen die Baugenehmigung. Dieser Prozess kann mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.

 

Fazit

Unterm Strich sollten Sie beim Bau einer Pergola am Haus oder im Garten den baurechtlichen Bestimmungen immer besondere Aufmerksamkeit schenken. Die Notwendigkeit einer Baugenehmigung sowie die Einhaltung der Mindestabstände zu Nachbargrundstücken variieren je nach Bundesland. Eine vorherige Klärung mit den lokalen Behörden kann unangenehmen Konsequenzen und hohen Strafen vorbeugen. Die Investition in die Recherche und Einhaltung der Vorschriften sichert nicht nur den reibungslosen Ablauf des Projekts, sondern trägt auch dazu bei, die Freude an der neuen Pergola langfristig zu erhalten. Denn behalten Sie immer im Hinterkopf, dass es für Schwarzbauten keine Verjährungsfrist gibt!

 

Häufig gestellte Fragen zur Baugenehmigung für Pergolas

Im Folgenden haben wir die häufigsten Fragen, die uns zum Thema Pergola-Baugenehmigung erreichen, kurz für Sie zusammengefasst und beantwortet. Falls Sie weitere Fragen haben, empfehlen wir Ihnen, sich an die örtlichen Behörden zu wenden. Natürlich können Sie uns auch gerne kontaktieren. Wir werden versuchen, Ihnen bestmöglich weiterzuhelfen.

 

Ist eine Pergola genehmigungspflichtig? 

Ja, in den meisten Bundesländern ist eine Pergola genehmigungspflichtig, abhängig von Größe und Standort. Prüfen Sie die lokalen Vorschriften, da es Unterschiede gibt.

 

Was passiert bei einer Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung? 

Ohne Baugenehmigung riskieren Sie eine Strafe. Die Behörden können in manchen Fällen einen Rückbau fordern. Prüfen Sie daher vor dem Bau die Rechtslage, auch wenn Sie davon ausgehen, dass keine Genehmigung erforderlich ist.

 

Wie sieht es mit der Pergola-Baugenehmigung in Bayern aus? 

In Bayern ist eine Baugenehmigung erforderlich, wenn die Pergola größer als 30 m² ist oder eine Tiefe von mehr als 3 Metern hat.

 

Brauche ich für eine Pergola in NRW eine Baugenehmigung? 

Ja, in Nordrhein-Westfalen ist eine Genehmigung für Pergolas über 30 m² Grundfläche oder einer Tiefe von mehr als 4,5 Metern nötig.

 

Ist in Hessen eine Pergola-Baugenehmigung notwendig? 

In Hessen ist generell keine Baugenehmigung für Pergolas erforderlich, es muss jedoch ein Mindestabstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück eingehalten werden.

 

Welche Regelungen gelten bei der Pergola-Baugenehmigung in Baden-Württemberg? 

In Baden-Württemberg darf eine Pergola eine Grundfläche von maximal 30 m² haben und muss einen Mindestabstand von 2 Metern zum Nachbargrundstück wahren.

 

Muss ich Mindestabstand zum Nachbarn einhalten, auch wenn ich keine Baugenehmigung brauche?
Ja, selbst bei verfahrensfreien Bauvorhaben müssen in der Regel Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Diese variieren je nach Bundesland.

 

Wie verhält es sich mit einer Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Bezug auf Versicherungen?
Ohne Baugenehmigung kann es zu Problemen mit der Gebäudeversicherung kommen, besonders wenn durch die Terrassenüberdachung Schäden entstehen. Es ist ratsam, dies vorab mit der Versicherung zu klären.

 

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